Das Superwahljahr 2022

Der Marburger Bund ist die erste Wahl für die angestellten Ärztinnen und Ärzte in Bayern!

Der Marburger Bund vertritt die Interessen aller angestellten Ärztinnen und Ärzte. Im Krankenhaus, in der Praxis, in Medizinischen Versorgungszentren und im öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir setzen uns für eine faire Bezahlung, einen geregelten Arbeitsalltag und eine qualifizierte Weiterbildung ein – Interessen, die wir aktiv gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit vertreten.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern und allen angestellten Ärztinnen und Ärzten, die sich uns anschließen möchten, ergreifen wir im Superwahljahr 2022 die Initiative und bringen unsere Themen in die Wahl zur Landesärztekammer Bayern, zum Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband München (ÄKBV) und zur Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ein. Vom 27. Oktober bis zum 9. November 2022 wird die Vertreterversammlung der KVB gewählt, vom 8. bis 22. November die Delegiertenversammlung der ÄKBV und vom 14. November bis 28. November die Vertreterversammlung der Landesärztekammer.

Sie wollen etwas verändern? Dann machen Sie sich gemeinsam mit uns stark, denn die Veränderung sind immer Sie selbst! Wir brauchen Sie: starke Kandidierende und starke Stimmen für die Interessen der angestellten Ärztinnen und Ärzte!

Warum brauchen wir Sie?

Unser Ziel für die Kammer-, ÄKBV- und KV-Wahlen 2022 lautet: Starke Kandidierende und viele Stimmen für einen starken Marburger Bund! Nur mir Ihnen gemeinsam können wir dieses Ziel erreichen und die Interessen aller angestellten Ärztinnen und Ärzte vertreten. Ihre Stimme ist wichtig, weil…

… Sie dadurch dem Marburger Bund vor Ort ein Gesicht geben.

… wir nur mit starken Kandidierenden und einer hohen Wahlbeteiligung ein starkes Ergebnis erzielen und Veränderungen für unsere Mitglieder umsetzen können.

… Sie mit Ihrer Stimme dazu beitragen, den Themen des Marburger Bundes ein stärkeres Gewicht zu geben.

KURZ ERKLÄRT

Unterschied Kammerwahl, ÄKBV-Wahl und KV-Wahl

Kammerwahl

Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte – egal ob berufstätig, in Elternzeit, im Ruhestand etc. – sind Pflichtmitglied der Ärztekammer. Sie können sowohl für die Ärztekammerwahl kandidieren (passives Wahlrecht), als auch später für die Kandidatinnen und Kandidaten abstimmen (aktives Wahlrecht).

ÄKBV- Wahl

Alle approbierten Ärztinnen und Ärzte, die in der Landeshauptstadt und im Landkreis München ihren Beruf ausüben oder, falls sie nicht (mehr) arbeiten, ihren Hauptwohnsitz haben, sind Mitglieder des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes München (kurz: ÄKBV). Alle fünf Jahre, in diesem Jahr vom 8. bis 22. November 2022, wählen die Münchner Ärztinnen und Ärzte 80 ehrenamtlich tätige Delegierte.

KV-Wahl

Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (kurz: KVB) sind alle Ärztinnen und Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Von den angestellten Ärztinnen und Ärzten sind wahlberechtigt und wählbar: alle Ärztinnen und Ärzte mit KV-Ermächtigung und alle Fachärzte und -ärztinnen mit mindestens zehn Wochenarbeitsstunden im ambulanten Bereich. Achtung: NICHT wählbar sind Weiterbildungs-, Entlastungs- und Sicherstellungsassistenten/innen sowie Vertreter- und Honorarärzte/innen ohne eigene vertragsärztliche Praxis.

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